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Projekte und Produkte

BMLFUW_Umwelt

Eine Initiative des BMLFUW Umwelt

Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.

 

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage

Förderungsfähige Anlagen(teile)

Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)

  • LED-Leuchten
  • Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
  • Steuerung
  • Tausch von konventionellen Leuchtmitteln z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre etc. gegen LED-Leuchtmittel (Plug-in Systeme)
  • LED-Systeme in Neubauten
  • Werbebeleuchtung
  • Außenbeleuchtung
  • LED-Stripes

Informationen über Förderungen für die Optimierung von Straßen- und Außenbeleuchtungen finden Sie im gesonderten Beitrag.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten

  • Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500 Watt betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
  • Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem §5(1)8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, gemäß §27(4)2 EEffG zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.
  • Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten

Zeitpunkt der Antragsstellung: Nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung
„DE-MINIMIS“-FÖRDERUNGEN unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb kann „De-minimis“-Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Die Höhe der bisher erhaltenen „De-minimis“-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt.

Wir unterstützen Sie

Melden Sie sich bei uns und wir unterstützen Sie
  • Kontakt:  Mag. Oliver Thonhofer
  • Telefon: +43 (0)1 979 0995-24
  • Mail: office@smart-mit-led.com